Gesetzlicher Rahmen: Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) & Feiertagsgesetze
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen bundeseinheitlich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG, § 2) geregelt. Da das Feiertagsrecht der Gesetzgebungskompetenz der 16 Bundesländer unterliegt, bestimmt jedes Bundesland seine gesetzlichen Feiertage eigenständig, mit Ausnahme des Tages der Deutschen Einheit am 3. Oktober, der durch Bundesgesetz festgelegt ist.
Die 9 bundesweiten Feiertage und regionale Ergänzungen
In allen 16 Bundesländern gelten neun gesetzliche Feiertage: Neujahr (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) sowie der 1. und 2. Weihnachtstag (25. und 26. Dezember). Katholisch oder evangelisch geprägte Länder feiern zudem Fronleichnam, Allerheiligen, Heilige Drei Könige oder den Reformationstag.
Brückentage und Urlaubsplanung
Gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden in Deutschland nicht nachgeholt. Feiertage wie Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam fallen jedoch stets auf einen Donnerstag und bieten ideale Gelegenheiten für sogenannte 'Brückentage' (Fenstertage), die mit minimalem Urlaubseinsatz verlängerte Wochenenden ermöglichen.
Druckspezifikationen im DIN-A4-Standard
Unsere Jahreskalender für Deutschland entsprechen exakt dem Format DIN A4 (210 × 297 mm). Die reinen Vektorgrafiken garantieren gestochen scharfe Schriften und sind so konzipiert, dass Toner- und Tintenverbrauch auf ein Minimum reduziert werden.